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  • AutorenbildKaty Schube

Ab 23.12.2020: Neuregelung bei der Maklerprovision!


Ab dem 23. Dezember greift das neue Gesetz zur Maklerprovision. Die Kosten für den Makler bzw. die Maklerin wurden bis dato (oft je nach Bundesland) entweder allein vom Käufer (sogenannte Außenprovision) oder vom Verkäufer (sog. Innenprovision) oder aber auch anteilig getragen.


Während es bis dato noch keine einheitliche, verbindlich geregelte Vorgehensweise gab, wer beim Kauf einer Immobilie die Maklerkosten schuldet, herrscht jetzt Klarheit. Das neue Gesetz bezieht sich auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen an Privatpersonen und ist für alle Makler bindend. Die Möglichkeit für den Verkäufer, ausschließlich mit einer Innenprovision zu arbeiten, um die Immobilie am Markt mit niedrigeren Kaufpreisnebenkosten ausloben zu können, bleibt nach wie vor bestehen.


Nicht mehr möglich ist es jedoch, die Maklerkosten allein dem Käufer aufzuerlegen, außer, der Käufer hat den Makler zuvor mit einem expliziten Suchauftrag für eine Wohnimmobilie beauftragt.


Die vom Gesetzgeber beabsichtigte und wohl gängigste Variante wird ab dem 23.12.2020 die hälftige Teilung der Maklerprovision sein. Das heißt Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklercourtage. Wohlgemerkt gilt diese neue Regelung nur für den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung an eine Privatperson. Der Verkauf sonstiger Immobilien (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, mehrere Wohnungen als Paket) bzw. der Verkauf an ein Unternehmen ist davon ausgenommen und kann noch wie davon abweichend vereinbart werden.


Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Maklergebühr) für Käufer zu senken, die sich in manchen Bundesländern und Regionen (z. B. Berlin /Brandenburg und Hamburg) auf mehr als 15% des Kaufpreises summierten, da die Maklerkosten hier meist einseitig vom Käufer getragen wurden.


Dem Ziel mit diesem Gesetz mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei den Kosten zu Sorgen wird mit dieser Neuregelung sicher Rechnung getragen, was ich an dieser Stelle sehr begrüße.


Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Gerne erläutere ich Ihnen die neuen Sachverhalte noch einmal persönlich.


Ihre Katy Schube.

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